Prüfung der Kenntnisse von 600 Gefäßpflanzen-Arten und deren Familienzugehörigkeit. Des Weiteren wird die korrekte Ansprache von 38 Gattungen und 24 Familien geprüft. Ebenfalls wird Kompetenz im Bestimmen von unbekannten Arten eingefordert.
Solide Artenkenntnisse, Verständnis für ökologische Zusammenhänge sowie Kompetenz in der Ansprache von Lebensräumen sind unabdingbares Handwerkszeug in vielen Bereichen, in denen Natur und Umwelt Gegenstand von Forschung, Bewertung, Planung und Schutz sind. Es gibt eine Vielzahl von nationalen, regionalen oder lokalen Projekten, bei denen Artenkennerinnen und Artenkenner in der Konzeption, Durchführung und Evaluierung unabdingbar sind. Ebenso wird Expertenwissen beim Beachten von Umweltstandards und bei der Umsetzung von Gesetzesvorgaben benötigt.
Kerninhalte:
Die Prüfung setzt sich aus 4 Teilen zusammen (A-D). Die Gesamtpunktzahl beträgt 150 Punkte.
- A) Von den 600 als bekannt vorausgesetzten Arten werden 48 Arten inkl. deren Familienzugehörigkeit abgefragt (Stichprobe 8 %).
- B) Aus den als bekannt vorausgesetzten Gattungen werden sieben einheimische Arten vorgelegt, die nicht in der zur Anwendung kommenden Gold-Regionalliste enthalten sind.
- C) Aus den als bekannt vorausgesetzten Familien werden sieben einheimische Arten
vorgelegt, die nicht in der zur Anwendung kommenden Gold-Regionalliste enthalten sind. - D) Den Prüfungsteilnehmenden werden acht Arten vorgelegt, die nicht in der zur Anwendung
kommenden Gold-Regionalliste enthalten sind. Diese müssen mit analogen oder digitalen
Bestimmungsschlüsseln oder Apps bestimmt werden.
Die Prüfung wird schriftlich abgenommen und erfolgt falls möglich mit frischem Pflanzenmaterial. Das Material enthält Blüten und/oder Früchte, oder im Falle von Holzpflanzen auch nur beblätterte Zweige. Bild- und Herbarmaterial können eingesetzt werden, wenn bei geschützten Arten oder unzureichender Phänologie das Vorlegen von Frischmaterial nicht möglich ist.
Die Prüfung für das Zertifikat dauert bis zu max. 150 min.
Als Hilfsmittel für die Prüfungsteile A bis C sind nur Lupen zugelassen. Für den Teil D ist die Verwendung von analogen und/oder digitalen Bestimmungsschlüsseln erlaubt. Die Hilfsmittel müssen selbst mitgebracht werden.